Allgemeine Buchungs- und Geschäftsbestimmungen
Allgemeine Buchungs- und Geschäftsbestimmungen
1. GRUNDLAGE
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast/Kunden oder Veranstalter (nachfolgend Gast genannt) und der Porta Secunda GmbH als Betreiberin.
2. DEFINITVE BUCHUNG
Mit der definitiven Anmeldung anerkennt der Gast diese Allgemeinen Buchungsbestimmungen. Die Rechtsverbindlichkeit tritt mit der schriftlichen Bestätigung (per Post oder E-Mail) durch die Porta Secunda ein, welche spätestens innert drei Arbeitstagen versandt wird. Bitte kontrollieren Sie diese Bestätigung und melden allfällige Fehler oder Korrekturen unverzüglich.
3. PREISE
Die Preise verstehen sich in CHF. Eine Mehrwertsteuer und die Kurtaxe für Übernachtungen sind im Preis nicht enthalten und werden vor Ort zusätzlich verrechnet.
4. ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Zimmerreservation
Übernachtungskosten werden bei der Buchung fällig (Rechnung innert 10 Tagen)
Saalmiete
Mietkosten werden bei der Buchung fällig (Rechnung innert 10 Tagen)
Akzeptierte Zahlungsmittel
Bargeld
Fremdwährungen
Fremdwährungen können nicht akzeptiert werden
5. NICHT BEANSPRUCHTE LEISTUNGEN
Es erfolgt keine Rückvergütung bei Nichtinanspruchnahme von gebuchten Leistungen.
6. NICHTVERFÜGBARKEIT ZIMMER
Sollte bei Ihrer Ankunft aus unvorhergesehenen Gründen kein Zimmer, wie reserviert verfügbar sein, wird die Porta Secunda für eine gleichwertige Unterkunft im Kloster oder in einem anderen Hotel besorgt sein.
7. ANNULATIONSKOSTEN
Massgebend für die Berechnung der Annullationskosten ist das Eingangsdatum der Annullation oder der Umbuchung. Die Annullationskosten auf Übernachtungspreise oder Saalmieten der gesamten Buchung gestalten sich wie folgt:
Bis 10 Tage vor Anreise oder Veranstaltung
Kostenlos
9 bis 1 Tag vor Anreise oder Veranstaltung
50 % des Übernachtungs-, beziehungsweise Mietpreises
Am Anreise-, beziehungsweise Veranstaltungstag
75 % des Übernachtungs-, beziehungsweise Mietpreises
Vorzeitige Abreise
75 % des nicht genutzten Übernachtungspreises plus effektiv genutzte Leistung
8. BUCHUNGSRÜCKZUG
Die Porta Secunda behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen eine bestätigte Buchung ohne Kostenfolge für die Porta Secunda und den Gast für ungültig zu erklären und von dieser zurück zu treten:
- Unbewohnbarkeit aufgrund technischer Panne oder höherer Gewalt
- Schliessung aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen
- Verzug einer verlangten Vorauszahlung gemäss Punkt 4
9. WEITERE BESTIMMUNGEN
- Der Leistungsumfang bestimmt sich gemäss der individuell vorgenommener Reservation
- Die Nutzungsdauer richtet sich nach den vereinbarten Zeiten am Übernachtungs- beziehungsweise Veranstaltungstag
- Rauchen und das Hantieren mit Kerzen und Räucherwaren sind im ganzen Gebäude strikte untersagt
- Der Gast haftet gegenüber der Porta Secunda für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, seine Begleiter, Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass die Porta Secunda dem Gast ein Verschulden nachweisen muss
- Die Porta Secunda übernimmt keine Haftung für persönliche Effekten und Wertsachen
- Wünscht der Gast Leistungen, die nicht von der Porta Secunda erbracht werden, so handelt die Porta Secunda lediglich als Vermittlerin
- Die Benutzung von Parkplätzen über Nacht ist gebührenpflichtig
- Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet
10. GERICHTSSTAND
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Solothurn. Schweizerisches Recht ist anwendbar.